Wir begleiten Sie bei
der Abrechnung von
Hybrid-DRGs.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über eine sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-V) am 21.12.2023 wurde das neue Vergütungsmodell offiziell eingeführt. Die PVS übernimmt für Sie sämtliche Schritte der Abrechnung von Hybrid-DRGs gegenüber den jeweiligen Kostenträgern.
7 Vorteile, warum die Abrechnung über die PVS Sachsen für Sie lohnend ist:
Wir übernehmen als Schnittstelle zwischen Arztpraxis und Krankenversicherung alle administrativen Pflichten.
Eine zusätzliche Softwareinstallation entfällt vollständig.
Die einheitliche Fallpauschale sieht keine interne Verteilung der Honorare vor.
Auf Wunsch richten wir individuelle Beteiligungsmodelle für alle beteiligten Leistungserbringer ein.
Analog zur Privatabrechnung prüfen wir Zahlungseingänge und führen sämtliche Korrespondenz.
Alle Einnahmen sind in einem zentralen PVS-Konto übersichtlich dargestellt.
Unser erfahrenes Team kennt vergleichbare Abrechnungsmodelle (z. B. IV) und unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen zur Hybrid-DRG-Abrechnung.
Kurz zusammengefasst:
Unsere Unterstützung bei der
Hybrid-DRG-Abrechnung
Verwaltung der Honorare auf Treuhandbasis
Verteilung der Erlöse an die jeweiligen Leistungserbringer und Kostenstellen
Nutzung eines zertifizierten Groupers
Direkter Rechnungsversand an die zuständige Krankenkasse
Übernahme des Schriftverkehrs sowie des gesamten Forderungsmanagements