Wir begleiten Sie bei
der Abrechnung von
Hybrid-DRGs.

Mit Inkrafttreten der Verordnung über eine sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-V) am 21.12.2023 wurde das neue Vergütungsmodell offiziell eingeführt. Die PVS übernimmt für Sie sämtliche Schritte der Abrechnung von Hybrid-DRGs gegenüber den jeweiligen Kostenträgern.

7 Vorteile, warum die Abrechnung über die PVS Sachsen für Sie lohnend ist:

  • Wir übernehmen als Schnittstelle zwischen Arztpraxis und Krankenversicherung alle administrativen Pflichten.

  • Eine zusätzliche Softwareinstallation entfällt vollständig.

  • Die einheitliche Fallpauschale sieht keine interne Verteilung der Honorare vor.

  • Auf Wunsch richten wir individuelle Beteiligungsmodelle für alle beteiligten Leistungserbringer ein.

  • Analog zur Privatabrechnung prüfen wir Zahlungseingänge und führen sämtliche Korrespondenz.

  • Alle Einnahmen sind in einem zentralen PVS-Konto übersichtlich dargestellt.

  • Unser erfahrenes Team kennt vergleichbare Abrechnungsmodelle (z. B. IV) und unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen zur Hybrid-DRG-Abrechnung.

Kurz zusammengefasst:

Unsere Unterstützung bei der
Hybrid-DRG-Abrechnung

  • Verwaltung der Honorare auf Treuhandbasis

  • Verteilung der Erlöse an die jeweiligen Leistungserbringer und Kostenstellen

  • Nutzung eines zertifizierten Groupers

  • Direkter Rechnungsversand an die zuständige Krankenkasse

  • Übernahme des Schriftverkehrs sowie des gesamten Forderungsmanagements