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›› Termine und Veranstaltungen
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›› Die PVS im Verbund
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wir freuen uns, Sie mit unserem aktuellen Newsletter über Neuerungen im Abrechnungs- und Gesundheitswesen informieren zu dürfen.

So erfahren Sie in unserer Kategorie „Die PVS im Verbund“ alles über die neuen Beschlüsse zur BG-Abrechnung. Informationen zu Auslagenregelungen gemäß Paragraph 10 der GOÄ finden Sie unter dem Stichwort „Rund um die Abrechnung“.

Grundlegendes zum Thema Bürgerversicherung haben wir für Sie in der Rubrik „Die PVS im Verbund“ zusammengefasst. Was Sie über die Gebührenordnung für Zahnärzte wissen sollten, finden Sie am Ende unseres Newsletters.

Natürlich möchten wir auch diesmal die Gelegenheit nutzen und etwas Werbung in eigener Sache machen. So stellen wir Ihnen auch in dieser Ausgabe einen unserer kompetenten Mitarbeiter vor. Zudem haben wir Ihnen die anstehenden Veranstaltungen und Termine der PVS übersichtlich zusammengetragen. Schauen Sie doch einfach mal rein, vielleicht ist ja auch für Sie etwas Interessantes mit dabei.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre PVS Mosel-Saar

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TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Informationsveranstaltung: Einführung einer Bürgerversicherung nach der BundestagswahlKonsequenzen für Ärzte und Versicherte am 03. Juli 2013 von 15:00 Uhr – 17:30 Uhr

„GOÄ-Aufbauseminar“ am 05. Juni 2013 von 15:00-18:00 Uhr

Seminar „Der Arzt als Führungskraft“ am 18. September 2013 von 15:00 – 18:30 Uhr

„GOÄ-Aufbauseminar“ am 06. November 2013 von 15:00 – 18:00 Uhr

Kongress „Allergologie im Kloster“ am 25. Mai 2013 im Kloster Eberbach

Weitere Seminarangebote und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.

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AUS DER REGION

Name: Sandra Ickler

Position: Teamleitung Korrespondenzabteilung

Ich bin bei der PVS Mosel-Saar Geschäftsstelle Trier zuständig für: die Koordination/Organisation der Arbeitsläufe innerhalb der Korrespondenzabteilung, zu meinen weiteren Veranwortlichkeiten als Teamleiter gehören nach innen die Moderation, Beratung und Konfliktregulierung und nach außen die Repräsentation bzw. Präsentation des Teams bzw. der Teamleistungen. Neben meinen Aufgaben als Teamleiter fungiere ich ebenso als Sachbearbeiterin im Beschwerdemanagement und unterstütze hierbei unsere Mitglieder bei der finanziellen Abwicklung mit ihren Patienten. 

Ich arbeite bei der PVS seit: 01.01.2011

Ich arbeite bei der PVS, weil mir die Arbeit im Dienstleistungssektor aufgrund des engen Kundenkontakts sehr viel Freude bereitet und die PVS mir ein interessantes, vielseitiges und abwechslungsreiches Arbeitsspektrum in einem dynamischen Team bietet und mir zudem die Möglichkeit gibt Strukturen und Prozesse mit zu entwickeln. Es macht mir Spass flexibel und lösungsorientiert zu arbeiten und das in einem Umfeld, welches spannende Herausforderungen bietet.

Meine Kollegen schätzen an mir: Hilfsbereitsschaft, Entscheidungsfreude, Ausdauer und Beharrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit.

Mich beeindruckt: dass bei der PVS die Kundenzufriedenheit unserer Mitglieder an erster Stelle steht und dass bei der PVS jeder Mitarbeiter wertgeschätzt wird und die Möglichkeit hat selbständig zu arbeiten, neue Ideen einzubringen und diese auch umzusetzen und sich somit gemeinsam mit dem Unternehmen weiter entwickeln kann.

Mein Tag beginnt mit: Posteingang prüfen (E-Mail, Faxnachrichten), Koordination des Tagesablaufs.

Der direkte Draht zu mir: Telefon 0651 - 97802-25 oder per E-Mail: s.ickler@pvs-trier.de

Sabine Stingl
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Die PVS im Verbund

Einheitlicher Bewertungsmaßstab für alle?

Berlin (PVS Verband), 16. Mai 2013 – Eine Studie des PVS-Verbandes legt dar, wie die Bürgerversicherungs-Befürworter die Private Krankenversicherung und die Gebührenordnung für Ärzte langsam ausbluten lassen wollen „Bürgerversicherung“, „einheitlicher Rechtsrahmen“ oder „Konvergenz“: Gemein ist den vor allem bei SPD, GRÜNEN und LINKEN geläufigen gesundheitspolitischen Schlagworten das Ziel zu einer einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte unter Bedingungen des Einheitlichem Bewertungsmaßstabs (EBM). Dies schlussfolgert jetzt eine aktuelle Studie des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband). Mehr zu diesen Thema finden Sie hier.

Hier finden Sie weitere ausführliche Information zum Themabürgerversicherung:
Studie - Die Bedrohung der medizinischen Infrastruktur durch die Bürgerversicherung

Neue Beschlüsse der ständigen Gebührenkommission zur BG-Abrechnung

Seit 01. März dieses Jahres gelten die Beschlüsse der ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger. Wir empfehlen Ihnen diese in Ihrem Abrechnungssystem zu hinterlegen. Die vollständige Tabelle zur BG-Abrechnung finden Sie hier.

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Rund um die Abrechnung

Richtig steigern – wie geht das?

Die meisten niedergelassenen Ärzte sind bei der Abrechnung im Umgang mit Faktorerhöhungen zurückhaltend, weil sie Rückfragen von Patienten oder Kostenträgern scheuen. Dabei ist die variable Abrechnung in der Gebührenabrechnung ausdrücklich vorgesehen.

Wer immer alles zum Schwellenwert abrechnet, verschenkt Geld!

Der Schwellenwert ist der Faktor, bis zu dem keine Begründung für die Berechnung angegeben werden muss. Der Schwellenwert kann auch als Mittelwert bezeichnet werden, d.h. er ist der Wert, der den Durchschnitt einer Leistung abbildet. Daraus ergibt sich, dass überdurchschnittlich schwierige Leistungen über dem Schwellenwert und unter- durchschnittlich aufwändige Leistungen unter dem Schwellenwert abzurechnen sind.

Die Gebührenordnung sieht drei verschiedene Gebühren- rahmen mit jeweils unterschiedlichen Schwellenwerten vor:

Gebührenrahmen Schwellenwert Steigerungsfaktor
Abschnitt M – Labor 1,15 1,0 – 1,3
Abschnitt A, E und O 1,8 1,0 – 2,5
Alle anderen Abschnitte – ärztliche Leistungen 2,3 1,0 – 3,5

Eine Berechnung über dem Schwellenwert erfordert eine Begründung. Diese muss sich auf die Schwierigkeit, den Zeitaufwand oder auf die Umstände bei der Ausführung der einzelnen Leistung beziehen.

Die Bemessung des Faktors ist nach billigem Ermessen zu bestimmen. D.h. der Arzt darf entscheiden – nicht der Patient oder die Versicherung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Begründung verständlich und nachvollziehbar sein muss. Zu vermeiden sind daher allgemeine „Floskeln“ wie „erhöhter Zeitaufwand“ oder „technisch schwierig“. Schon allein dadurch lassen sich die meisten Rückfragen verhindern.

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Erfolg ist ansteckend

Sie sind zufrieden mit unserem Service, der Ihnen Zeit und bares Geld sparen hilft? Dann empfehlen Sie uns doch einem Kollegen weiter. Als Dankeschön für jedes neue Mitglied erhalten Sie eine unserer hochwertigen Prämien.

Zu unserer Prämienwelt geht’s hier.

Grill
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PVS im Verband

iGOZ – die Gebührenordnung für Zahnärzte „to go“

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen hat die iPhone-Applikation iGOZ entwickelt. iGOZ macht die Gebührenordnung für Zahnärzte einschließlich des Kommentars der Bundeszahnärztekammer mobil und ist so ein umfassendes Recherchetool für Zahnärzte und Kieferorthopäden.

Mehr zu diesen Thema finden Sie hier .

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Doppelt smart!
Gebührenrahmen Schwellenwert Steigerungsfaktor
Abschnitt M – Labor 1,15 1,0 – 1,3
Abschnitt A, E und O 1,8 1,0 – 2,5
Alle anderen Abschnitte – ärztliche Leistungen 2,3 1,0 – 3,5

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