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wir freuen uns einmal mehr, Sie mit unserem aktuellen Newsletter über Neuerungen im Abrechnungs- und Gesundheitswesen informieren zu dürfen. 

In unserer Kategorie „Die PVS im Verbund“ erfahren Sie erneut Grundlegendes zum Thema Bürgerversicherung und bekommen wichtige Hinweise zu Verjährungsfristen.

Unsere Profi-Abrechnungstipps finden Sie unter dem Stichwort „Rund um die Abrechnung“ – hier finden Sie alle Informationen zum Ansatz der Gebührenziffer 34.

Was Sie über die Arbeit des PVS Verbandes wissen wollten, lesen Sie am Ende unseres Newsletters. Und weil persönlicher Kontakt zu unseren Kunden für uns von der PVS unersetzlich ist, stellt sich Ihnen auch in diesem Newsletter wieder einer unserer Mitarbeiter vor und gibt in der Rubrik „Aus der Region“ einen Einblick in seine Arbeit. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Ihre PVS

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TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Demnächst finden Sie uns:

„Veranstaltungsname“ in Ort am 01.01.1970

„Veranstaltungsname“ in Ort am 31.12.2015

 

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AUS DER REGION

Name: Stefan Zapp

Position: Kurierdienstfahrer

Ich bin bei der PVS Mosel-Saar Geschäftsstelle Neunkirchen zuständig für: die Tourenplanung sowie deren ordnungsgemäßer Ausführung.

Mein Ziel ist es, unsere Mitglieder stets zufrieden zu stellen.

Mein Tag beginnt mit: der Zusammenstellung der entsprechenden Tagestour.

An meiner Arbeit gefällt mir, dass ich im Außendienst immer mit symphatischen und freundlichen Sekretärinnen zu tun habe.

Ich würde mich freuen, wenn ich noch mehr Mitglieder im Fahrdienst betreuen könnte.

Ich arbeite bei der PVS seit: 01.03.1983

Der direkte Draht zu mir: Telefon Büro 06821/9191 453 oder Handy dienstl. 0172/8988407

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Die PVS im Verbund

4.1 Die Bürgerversicherung: Praxisschließung und Flucht ins Ausland

Die Bundestagswahlen im September erwarten auch wir mit großer Spannung. Im Falle eines Regierungswechsels könnte das bestehende duale Krankenversicherungssystem schon bald durch die einheitliche Bürgerversicherung abgelöst werden. Wir haben Sie nach Ihrer Meinung gefragt – das Ergebnis: Wenn Deutschland sein Gesundheitssystem aufrechterhalten will, ist die Einheitsversicherung der falsche Weg. Lesen Sie hier mehr.

4.2 Verjährung – überprüfen Sie jetzt Ihre Privatliquidation auf nicht gestellte Rechnungen

Auch zum Jahresende 2013 kommt es wieder zu Verjährungen bei der Rechnungserstellung – dann droht vielen niedergelassenen Ärzten der Verlust ihres Honorars. Steuern Sie deshalb rechtzeitig gegen und prüfen Sie Ihre Abrechnungsdaten: Müssen noch Rechnungen erstellt werden? Wann entsteht ein Zahlungsanspruch und welche Formalia gilt es zu beachten? Wir haben Ihnen alle Informationen hier zusammengestellt.

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Rund um die Abrechnung

5.1 GÖA Materialauslagen

Nicht nur die reine medizinische Leistung des Arztes ist berechtigungsfähig – auch der Ersatz von Auslagen ist in der GOÄ geregelt. Die Modalitäten erscheinen auf den ersten Blick jedoch kompliziert, wodurch wichtige Einnahmen entgehen. Wir klären auf: Welche Materialien dürfen in Rechnung gestellt werden? Welche Besonderheiten gibt es bei Einmalartikeln zu beachten? Und wann ist die Abrechnung von Auslagen auch zu Gebühren möglich, die nicht erstattet werden? Einen ersten Überblick erhalten Sie hier, gerne übersenden wir Ihnen auch eine detaillierte Liste der berechenbaren Ausgaben.


5.2 Gebührenziffern-Check: Wann ist der Ansatz zur Gebührenziffer 34 berechtigt?

Die Gebührenziffer 34 GÖA sorgt immer wieder für Unsicherheiten in den Abrechnungsmodalitäten. Oft wird die Leistungsposition an bestimmte Befunde gebunden oder falsch interpretiert. Wir klären auf: Wann ist die Abrechnung berechtigt? Wo liegt der Unterschied zwischen lebensverändernden und lebensbedrohlichen Diagnosen und wie werden sogenannte nachhaltig lebensverändernde Diagnosen definiert? Ausführliche Informationen finden Sie hier.


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Erfolg ist ansteckend

Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind und uns auch Ihren Kollegen empfehlen. Als Dankeschön haben Sie sich eine unserer hochwertigen Prämien verdient.

Entdecken Sie hier unsere Prämienwelt. 

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PVS im Verband

PVS. Von Ärzten. Für Ärzte.

Der PVS Verband ist der Zusammenschluss der 14 selbständigen und auf berufsständischer Basis gegründeten Privatärztlichen Verrechnungsstellen. Wie auch seine Mitglieder ist der PVS Verband ein ärztlich geleiteter Verein. Seit seiner Gründung im Jahr 1949 vertritt der Verband die Interessen der Verrechnungsstellen und ihrer mehr als 38.000 Mitglieder. Das sind die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und leitenden Krankenhausärzte, die ihr privatärztliches Honorarmanagement ihrer PVS anvertrauen. Und während die Verrechnungsstellen im ganzen Land vor Ort für ihre Mitglieder da sind, arbeitet der Verband dort, wo die politischen Weichen gestellt werden. In Berlin.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Inhaltlich verantwortlich: Michael Penth | Registergericht: Amtsgericht Dresden
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