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PVS startet mit Abrechnung der Hybrid-DRGs - § 115f SGB V

Mit der am 21.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung – kurz Hybrid-DRG-V – ist der Startschuss für die Hybrid-DRGs gefallen.

Die PVS bietet ihren Kunden die Abrechnung der Hybrid-DRGs an

Neben der Abrechnung über die regionale KV kann eine Dritte Stelle mit der Abrechnung beauftragt werden. Die PVS übernimmt dabei den vollständigen Abrechnungsprozess für Hybrid-DRGs mit den entsprechenden Kostenträgern.

Warum lohnt es sich, Hybrid-DRGs über die PVS abzurechnen?

  • Die PVS fungiert als Mittelsmann zwischen Arzt und Krankenkasse und übernimmt alle Formalien rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung.
  • Die Anschaffung einer zusätzlichen Software ist nicht notwendig.
  • Die Gesamtfallpauschale sieht keine Verteilung der Vergütung an die beteiligten Ärzte vor. Die PVS legt auf Wunsch für jeden Leistungserbringer individuelle Beteiligungen an, so dass die Vergütung entsprechend verteilt werden kann.
  • Wie bei der Privatabrechnung auch übernimmt die PVS die Überwachung der fristgerechten Zahlung und den Schriftverkehr für die abgerechneten Hybrid-DRGs.
  • Alle Erträge auf einen Blick in einem PVS-Konto – analog der Privatabrechnung.
  • Die AbrechnungsexpertInnen der PVS sind erfahren in ähnlichen Abrechnungsformen wie z. B. IV und stehen Ärzten bei Fragen rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung zur Verfügung.

Hybrid-DRG-Abrechnungen – Die Leistungen der PVS Sachsen auf einen Blick

  • Bereitstellung eines zertifizierten Groupers
  • Honorarsplitting zwischen beteiligten Leistungserbringern und Kostenstellen
  • Rechnungsversand direkt an die jeweilige Krankenkasse
  • Treuhänderische Verwaltung der Honorare
  • Korrespondenz und Forderungsmanagement

Sie möchten Hybrid-DRGs über einen Dienstleister abrechnen?

Dann kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne zu unserem Angebot.

E-Mail:   hybrid-drg@pvs-sachsen.de
Telefon: 0351 89813-64

Weiterführende Informationen

Verordnung des BMG inkl. Leistungskatalog und Hybrid-DRG-Liste

Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband inkl. Übergangsregelung für 2024

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