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Datenschutz in der Praxis

Datenschutzdokumente für den Praxisbetrieb

Durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 müssen Ärzte Ihre Patienten noch umfangreicher als bisher über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten informieren.

Die PVS Sachsen stellt deshalb einige Dokumente zum Download als PDF zur Verfügung, die an Patienten ausgehändigt werden können. Aus rechtlichen Gründen kann für die Korrektheit der Dokumente keine Haftung übernommen werden, sie wurden jedoch nach bestem Wissen erstellt und geprüft.

Download Einwilligungserklärung für Patienten (ohne Bonitätsabfrage)

Download Einwilligungserklärung für Patienten inkl. Bonitätsabfrage

Bitte händigen Sie jedem Privatpatienten und Selbstzahler vor der ersten Behandlung diese Einwilligungserklärung aus und bewahren Sie das unterzeichnete Dokument auf.

Sollten Sie Bonitätsabfragen durchführen, verwenden Sie bitte das Dokument  »Einwilligungserklärung für Patienten inkl. Bonitätsabfrage«.

Download Patienteninformation zur Einwilligungserklärung PVS

Die Patienteninformation zur Einwilligungserklärung muss zusammen mit der Einwilligungserklärung ausgehändigt werden. Das Informationsblatt darf beim Patienten verbleiben, die unterzeichnete Einwilligungserklärung selbst bewahren Sie bitte auf.

Download Vorlage Patienteninformation zum Datenschutz

Dieses PDF-Formular können Sie nutzen, um den Patienten über die Datenerhebung und -verarbeitung in Ihrer Praxis zu informieren. Ergänzen Sie in den Formularfeldern einfach die entsprechenden Angaben. Falls kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, tragen Sie z. B. »Kein Datenschutzbeauftragter bestellt« ein. Dieses Informationsblatt müssen Kassen- und Privatpatienten gleichermaßen erhalten und unterzeichnen. Bitte bewahren Sie die unterzeichneten Exemplare auf.

Download Datenschutz Zertifikat

Patientendaten sind Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet Ihre Dienstleister sorgfältig auszuwählen und sich vom Vorhandensein ausreichender technischer und organisatorischer Maßnahmen zu überzeugen. Das Zertifikat ist für Sie der Nachweis, dass unsere Datenverarbeitungsprozesse durch umfangreiche Maßnahmen datenschutzkonform geregelt sind

Neuigkeiten zum Datenschutz

Ihre Daten sind bei uns sicher


Das hat jetzt der TÜV Saarland erneut mit dem Zertifikat "Geprüfter Datenschutz" auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung bestätigt. Die PVS Sachsen und die PVS Mosel-Saar sind damit bundesweit die einzigen PVSen, die einen TÜV-geprüften Datenschutz vorweisen können.

Was bedeutet das für Sie?
Patientendaten sind Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet Ihre Dienstleister sorgfältig...

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Anwendung der EU-DSGVO: Tipps der PVS


Der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Patienten- und Gesundheitsdaten ist ein hohes Gut, welches maßgeblich zu einem vertrauensvollen Patienten-Arztverhältnis beiträgt. Besondere Herausforderungen kommen auf uns gemeinsam zu, denn am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist für die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Des Weiteren treten in Deutschland Änderungen zahlreicher weiterer datenschutzrechtlicher...

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Datenschutz im Gesundheitswesen


Alles neu macht der Mai

Die Zeit läuft. Ab dem 28. Mai ersetzt die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU-DSGVO, die bisherigen nationalen Regelungen zum Datenschutz in allen Mitgliedsstaaten und erfordert umfangreiche Anpassungen bestehen - der nationaler Gesetze. Eine Neuregelung wurde notwendig, da die bislang geltende EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 und damit aus einer Zeit stammt, zu der weder Google oder Facebook noch Cloud Computing...

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