Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen analog der Nr. 245 GOÄ erneut verlängert: Nr. 245 GOÄ analog ist somit weiterhin zum Einfachsatz bis zum 31.12.2021 berechenbar.
Nun wurden auch die letzten Details zwischen Bundesgesundheitsministerium auf der einen und Privatärztlichem Bundesverband (PBV) sowie PVS-Verband auf der anderen Seite geklärt: Ab dem 7. Juni 2021 können sich niedergelassene Privatärztinnen und Privatärzte am deutschen COVID-19-Impfprogramm beteiligen.